Statute Text

1Anträge können als allgemeine Anregung oder als ausgearbeitete Vorlage eingereicht werden; wird eine allgemeine Anregung zum Beschluss erhoben, so ist der Gemeindeversammlung binnen Jahresfrist die ausgearbeitete Vorlage zu unterbreiten.

2Die Anträge dürfen sich nur auf einen einzigen Gegenstand beziehen und müssen eine Begründung enthalten.

3Anträge können stellen:

4Die Anträge dürfen nichts enthalten, was dem Bundesrecht oder dem kantonalen Recht widerspricht.

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