Statute Text
1Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die übrigen Gerichte und die anderen ihm unterstellten Justizbehörden aus.
2Durch Gesetz können weitere Aufsichtsorgane eingesetzt werden.
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1Das Kantonsgericht übt die Aufsicht über die übrigen Gerichte und die anderen ihm unterstellten Justizbehörden aus.
2Durch Gesetz können weitere Aufsichtsorgane eingesetzt werden.
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