Statute Text
1Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er besteht aus fünf Mitgliedern.
3Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin hat den Vorsitz.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Der Regierungsrat ist die oberste leitende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er besteht aus fünf Mitgliedern.
3Der Regierungspräsident oder die Regierungspräsidentin hat den Vorsitz.
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