Statute Text

1Der Kantonsrat, der Regierungsrat und das Kantonsgericht nehmen die Aufgaben wahr, die ihnen Verfassung und Gesetz zuweisen.

2Keine Behörde übt ihre Macht unbegrenzt und unkontrolliert aus.

3Die Behörden wirken zusammen und stimmen ihre Tätigkeiten aufeinander ab.

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