Statute Text

1Den Stimmberechtigten sind auf Verlangen zur Abstimmung vorzulegen:

a. Gesetze, b. Beschlüsse des Kantonsrates, mit denen freibestimmbare Ausgaben für Vorhaben im Gesamtbetrag von 3 bis 25 Millionen Franken bewilligt werden; bei wiederkehrenden Ausgaben ist vom Gesamtbetrag der einzelnen Betreffnisse auszugehen; ist dieser nicht feststellbar, ist der zehnfache Betrag einer Jahresausgabe massgebend, c. interkantonale und andere Verträge, die für den Kanton freibestimmbare Ausgaben von 3 bis 25 Millionen Franken zur Folge haben oder Gesetzesrecht beinhalten, d. Vereinigungen oder Aufteilungen von Gemeinden, die der Kantonsrat beschliesst, e. weitere, im Gesetz vorgesehene Beschlüsse des Kantonsrates.

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