Statute Text

1Die öffentlichen Mittel sind sparsam, wirtschaftlich und wirksam einzusetzen.

2Der Finanzhaushalt soll unter Berücksichtigung der Wirtschaftsentwicklung mittelfristig ausgeglichen sein.

3Jede Ausgabe setzt eine Rechtsgrundlage, einen Kreditbeschluss und eine Bewilligung für die Zahlung voraus.

4Kosten sind grundsätzlich durch die Verursacher zu tragen.

Noch kein Inhalt verfügbar.