Statute Text
1Geistig und körperlich behinderte Kinder erhalten unentgeltlich eine angemessene Erziehung und Ausbildung.
2Der Kanton unterstützt oder führt Sonderschulen und Erziehungsheime. *
3Das Gesetz regelt die Aufsicht des Kantons über die Sonderschulen und Erziehungsheime.
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