Statute Text
1Kanton, Gemeinden und weitere Träger öffentlicher Aufgaben haften für den Schaden, den die für sie tätigen Personen durch eine Amtshandlung rechtswidrig verursacht haben. Das Gesetz regelt die Einzelheiten, namentlich die Ausdehnung der Haftpflicht, die Anwendbarkeit anderweitiger Haftungsnormen und den Rückgriff auf die Haftungsverursacher. * 2–3 … *
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