Statute Text

1Der Kanton Glarus ist ein Stand der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

2Die Staatsgewalt beruht im Volk. Es übt diese unmittelbar an der Landsgemeinde, an der Gemeindeversammlung und an der Urne, mittelbar durch die von ihm gewählten Behörden und Angestellten aus. *

3Die Verfassung und die gesamte übrige Rechtsordnung des Kantons unterstehen dem Bundesrecht.

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