Statute Text

1Gesetze und Beschlüsse, deren Inkrafttreten keinen Aufschub erträgt, können sofort in Kraft gesetzt werden, wenn es der Grosse Rat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder beschliesst.

2Auch gegen dringliche Gesetze und Beschlüsse kann das Referendum ergriffen werden. Geschieht dies, so werden sie mit Wirkung für die Zukunft hinfällig, wenn

a) die Referendumsabstimmung nicht innert eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes oder Beschlusses durchgeführt wird, oder b) die Vorlage in der Volksabstimmung abgelehnt wird.

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