Statute Text
1Bestand, Gebiet und Vermögen der Gemeinden sind gewährleistet.
2Zusammenschluss, Aufteilung und Neueinteilung von Gemeinden bedürfen der Zustimmung der Stimmberechtigten der betroffenen Gemeinden sowie des Kantons.
3Grenzbereinigungen zwischen den Einwohnergemeinden Bettingen und Riehen unterliegen der Genehmigung durch den Regierungsrat.
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