Statute Text

1Der Staat trifft Massnahmen zur Reinhaltung von Erde, Luft und Wasser.

2Er ist für die Erhaltung der Vielfalt von Tieren und Pflanzen besorgt.

3Er fördert die Wiederverwertung von Abfällen und Altstoffen und sichert die umweltgerechte Entsorgung nicht wieder verwendbarer Abfälle und die Reinigung der Abwässer.

4Er schützt den Menschen und seine Umwelt vor Lärm und sonstigen lästigen und schädlichen Einflüssen und trifft Massnahmen zur Vermeidung und Minderung von Risiken.

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