Statute Text
1Nichtstaatliche Kindergärten und Schulen sind bewilligungspflichtig und unterstehen der Aufsicht des Kantons.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Nichtstaatliche Kindergärten und Schulen sind bewilligungspflichtig und unterstehen der Aufsicht des Kantons.
Noch kein Inhalt verfügbar.