Statute Text

1Die Teilrevision kann einzelne Bestimmungen oder mehrere sachlich zusammenhängende Bestimmungen umfassen.

2Die Teilrevision erfolgt im Gesetzgebungsverfahren.

3Beschliesst der Grosse Rat eine Teilrevision oder lässt er sich auf eine unformulierte Initiative auf Teilrevision ein, so kann er diesen Beschluss den Stimmberechtigten zum Entscheid vorlegen.

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