Statute Text

1Bei der Ausgestaltung der Steuern sind die Grundsätze der Allgemeinheit, der Gleichheit und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu beachten.

2Die direkten Steuern sind so zu bemessen, dass die wirtschaftlich Schwachen geschont werden, die Selbstvorsorge gefördert wird sowie Leistungswille und Wettbewerbsfähigkeit erhalten bleiben.

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