Statute Text

1Der Landrat genehmigt die grundlegenden Pläne der staatlichen Tätigkeiten, insbesondere den mehrjährigen Aufgaben- und Finanzplan. Er erlässt die kantonalen Richtpläne. *

2Die erteilte Genehmigung bindet den Landrat und alle angesprochenen Behörden. Abweichungen vom Plan bedürfen einer Planänderung.

3Der Landrat nimmt Kenntnis vom Regierungsprogramm. *

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