Statute Text
1Jeder ist für die Erhaltung seiner Gesundheit in erster Linie selbst verantwortlich.
2Die Krankenversicherung ist in dem vom Gesetz bestimmten Rahmen obligatorisch.
3Der Kanton schafft Voraussetzungen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung und sorgt für die öffentliche Hygiene.
4Er überwacht und koordiniert das Gesundheitswesen.
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