Statute Text
1Der Kanton erlässt im Rahmen des Bundesrechts Vorschriften über das Arbeitsverhältnis und den Schutz der Arbeitnehmer.
2Kanton und Gemeinden treffen Vorkehren, Arbeitslosigkeit zu vermeiden und deren Folgen zu mildern. Sie sorgen insbesondere für Arbeitsvermittlung.
3Der Kanton trifft und unterstützt Massnahmen zur beruflichen Umschulung.
4Er kann bei Streitigkeiten zwischen den Sozialpartnern vermitteln.
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