Statute Text

1Mit einer Initiative kann das Begehren gestellt werden auf:

2Eine Initiative ist zustande gekommen, wenn innert sechs Monaten 15 000 Stimmberechtigte das Begehren unterzeichnen. Für das Begehren um Totalrevision der Verfassung sind 30 000 Unterschriften notwendig.

3Eine Initiative kann die Form der einfachen Anregung oder, sofern sie nicht die Totalrevision der Verfassung oder die Ausarbeitung eines Grossratsbeschlusses verlangt, die Form des ausgearbeiteten Entwurfes aufweisen.

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