Statute Text
1Der Kanton trifft Massnahmen für eine leistungsfähige und umweltgerechte Land- und Forstwirtschaft.
2Er unterstützt bäuerliche Familienbetriebe, begünstigt die Selbstbewirtschaftung und fördert naturnahe Bewirtschaftungsweisen.
3Er sichert die Erhaltung der Wälder in ihrer Schutz-, Nutz- und Wohlfahrtsfunktion.
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