Statute Text
1Kanton und Gemeinden unterstützen die berufliche und die nichtberufliche Erwachsenenbildung.
2Der Kanton erleichtert die Ausbildung durch finanzielle Beiträge oder andere Massnahmen zur Förderung der Chancengleichheit.
3Der Kanton setzt sich für Zusammenarbeit und Koordination im Bildungswesen ein.
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