Statute Text
1Die Glaubens- und Gewissensfreiheit und ihre Ausübung sind gewährleistet.
2In keinem Fall ist es zulässig, jemanden zu einer religiösen Handlung oder zu einem Bekenntnis zu zwingen.
Noch kein Inhalt verfügbar.
1Die Glaubens- und Gewissensfreiheit und ihre Ausübung sind gewährleistet.
2In keinem Fall ist es zulässig, jemanden zu einer religiösen Handlung oder zu einem Bekenntnis zu zwingen.
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