Statute Text
1Der Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er führt die kantonale Verwaltung und beaufsichtigt gemäss Gesetz die Staatsanwaltschaft und die Gemeinden. *
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1Der Regierungsrat ist die oberste leitende, planende und vollziehende Behörde des Kantons.
2Er führt die kantonale Verwaltung und beaufsichtigt gemäss Gesetz die Staatsanwaltschaft und die Gemeinden. *
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