Statute Text
1Die Gemeinden sorgen nach Massgabe des Kantonalen Rechts für die umweltgerechte Ableitung der Abwässer und die Beseitigung der Abfälle. Der Kanton kann besondere Aufgaben der Abfallbeseitigung übernehmen. Die Wiederverwertung von Altstoffen ist zu fördern.
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