Statute Text

1Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wird ausgeübt durch:

a) * das Spezialverwaltungsgericht, b) * das Obergericht, c) * das Justizgericht.

2Zuständigkeitskonflikte zwischen Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten entscheidet die Abteilung Verwaltungsgericht des Obergerichtes. *

3Streitigkeiten über die Haftung von Kanton und Gemeinden sowie von Organisationen und Personen, die übertragene öffentliche Aufgaben erfüllen, entscheidet die Abteilung Verwaltungsgericht des Obergerichtes. Das Gesetz kann Ausnahmen vorsehen. *

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